Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit in Deutschland nicht mehr nur eine Frage des guten Stils, sondern für viele Unternehmen geltendes Recht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — kurz BFSG — setzt den European Accessibility Act um und hat für Websites keine Übergangsfrist bekommen. Die erste Frage, die uns Mittelständler seitdem stellen, lautet trotzdem nicht „wie setze ich das um", sondern: „Gilt das überhaupt für mich?"
Diese Frage beantwortet dieser Leitfaden zuerst — mit den beiden Kriterien, an denen es tatsächlich hängt. Danach geht es um das, was das Gesetz technisch verlangt, um die Fehler, die wir in Kundenprojekten am häufigsten finden, um einen Selbsttest, den Sie in einer halben Stunde durchziehen können, und um die Frage, was die Umsetzung realistisch kostet. Keine Rechtsberatung — aber eine belastbare Grundlage für die Entscheidung, ob Sie handeln müssen.
Gilt das BFSG für Ihren Betrieb?
Das BFSG greift, wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten und kein Kleinstunternehmen sind. Reine B2B-Angebote fallen nicht darunter, sofern klar erkennbar ist, dass sich das Angebot nicht an Endverbraucher richtet. Kleinstunternehmen sind Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme — diese Ausnahme gilt allerdings nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.
Für den B2B-Mittelstand im Allgäu heißt das in der Praxis: Ein Zulieferer, der Industrieverglasungen für Bauunternehmen fertigt und dessen Website reine Firmendarstellung mit Kontaktformular ist, fällt in aller Regel nicht unter das Gesetz. Sobald aber Endkunden ins Spiel kommen, ändert sich das Bild. Drei Konstellationen, die wir immer wieder sehen und die den Betrieb sehr wohl in den Anwendungsbereich ziehen können:
- Der Online-Shop nebenbei: Der Glasbetrieb verkauft Zuschnitte, Spiegel oder Ersatzteile auch an Privatleute. Damit liegt eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr an Verbraucher vor.
- Die verbindliche Terminbuchung: Wer online einen Termin oder einen Notdienst buchbar macht und dabei Privatkunden adressiert, bewegt sich im selben Bereich — auch ohne Warenkorb.
- Der Konfigurator mit Preisausgabe: Rechner, die aus Maßen und Materialien einen verbindlichen Preis erzeugen, sind mehr als Werbung. Sie sind eine Funktion, die bedienbar sein muss.
Die doppelte Schwelle beim Kleinstunternehmen wird oft falsch gelesen. Es sind beide Kriterien nötig: unter zehn Beschäftigte und maximal zwei Millionen. Ein Betrieb mit zwölf Mitarbeitern und 900.000 Euro Umsatz ist kein Kleinstunternehmen mehr. Und wer heute unter der Schwelle liegt, kann sie mit der nächsten Einstellung überschreiten — die Bewertung ist kein einmaliger Vorgang.
Klären Sie die Frage schriftlich und legen Sie das Ergebnis ab: Wer sind die Adressaten Ihres Online-Angebots, wie viele Beschäftigte haben Sie, wie hoch ist Umsatz oder Bilanzsumme? Eine halbe Seite reicht. Wenn die Marktüberwachung nachfragt, haben Sie eine dokumentierte Einschätzung statt einer Erinnerung — und Sie merken beim Aufschreiben selbst, ob die Antwort so eindeutig ist, wie Sie dachten.
Was das Gesetz technisch verlangt
Das BFSG selbst enthält keine technischen Vorgaben. Es verweist über die zugehörige Verordnung auf die europäische Norm EN 301 549, und diese referenziert für Webinhalte die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.1, Konformitätsstufe AA. Wer diese Kriterien erfüllt, ist auf der sicheren Seite. Die Norm ist umfangreich, aber die Anforderungen lassen sich auf vier Prinzipien herunterbrechen.
Wahrnehmbar. Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Das bedeutet Textalternativen für informative Bilder, Untertitel für Videos, und Kontraste von mindestens 4,5:1 im normalen Fließtext beziehungsweise 3:1 bei großer Schrift. Hellgrau auf Weiß ist der Klassiker, an dem Unternehmensseiten scheitern — es sieht in der Designvorlage edel aus und ist auf einem Tablet in der Werkshalle unlesbar.
Bedienbar. Alles, was mit der Maus geht, muss auch mit der Tastatur gehen — und man muss sehen, wo man gerade ist. Ein sichtbarer Fokusrahmen ist keine Design-Sünde, sondern Pflicht. Dazu kommen ein Sprunglink zum Hauptinhalt und Zeitlimits, die sich verlängern oder abschalten lassen.
Verständlich. Die Seitensprache muss ausgezeichnet sein, Formularfelder brauchen echte Beschriftungen, und Fehlermeldungen müssen sagen, was zu tun ist. „Eingabe ungültig" erfüllt das nicht. „Bitte geben Sie eine Telefonnummer mit Vorwahl an" schon.
Robust. Der Code muss so sauber sein, dass Hilfsmittel ihn interpretieren können. Wer Listen als aneinandergereihte div-Elemente baut oder Schaltflächen aus Links bastelt, produziert für einen Screenreader Kauderwelsch — auch wenn die Seite im Browser gut aussieht.
Die acht Verstöße, die wir am häufigsten finden
Aus Audits für Kunden aus Bau und Handwerk sowie Industrie und Produktion wiederholen sich dieselben Punkte. Die gute Nachricht: Die meisten sind mit überschaubarem Aufwand zu beheben, weil sie im Template stecken und nicht in jeder einzelnen Seite.
- Zu geringer Kontrast. Graue Fließtexte, hellgraue Platzhalter in Formularen, weiße Schrift auf hellen Fotos ohne Abdunklung.
- Fehlende oder nutzlose Alt-Texte. „bild1.jpg" oder ein leeres Attribut bei einem Bild, das Information trägt. Umgekehrt gilt: Rein dekorative Bilder brauchen ein leeres Alt-Attribut, damit der Screenreader sie überspringt.
- Kein sichtbarer Fokus. Häufig absichtlich entfernt, weil der Standardrahmen des Browsers als störend empfunden wurde. Ohne ihn ist die Seite per Tastatur nicht navigierbar.
- Formularfelder ohne Label. Der Platzhalter im Feld ist kein Ersatz — er verschwindet beim Tippen und wird von Hilfsmitteln oft nicht vorgelesen.
- Überschriften als Design statt als Struktur. Eine Zeile wird groß und fett gesetzt, ist aber technisch ein Absatz. Oder es folgt auf eine H2 direkt eine H4. Beides zerstört die Gliederung, an der sich Screenreader-Nutzer orientieren.
- Nicht bedienbare Menüs und Overlays. Ein Cookie-Banner, aus dem man per Tastatur nicht mehr herauskommt, blockiert die ganze Seite.
- PDF-Dokumente ohne Struktur. Datenblätter und Preislisten sind für viele B2B-Seiten der eigentliche Inhalt — und meist gescannte Bilder ohne Textebene.
- Automatisch startende Bewegung. Slider und Videos, die von selbst loslaufen und sich nicht anhalten lassen.
Auffällig ist, wie oft diese Punkte nichts mit dem Inhalt zu tun haben, sondern mit gestalterischen Entscheidungen, die vor Jahren getroffen wurden und seither niemand hinterfragt hat. Das ist die gute Nachricht daran: Es geht selten darum, eine Website neu zu bauen.
Punkt fünf ist der, der uns am häufigsten begegnet und am wenigsten ernst genommen wird. Er ist auch der teuerste, wenn man ihn spät bemerkt: Wer eine gewachsene Seite nachträglich auf eine saubere Überschriften-Hierarchie umstellt, fasst jede Unterseite an. Wer es beim Lastenheft für den Relaunch gleich mit aufschreibt, bekommt es geschenkt.
In 30 Minuten selbst testen
Sie brauchen kein Werkzeug für hunderte Euro, um den Zustand Ihrer Seite grob einzuschätzen. Vier Schritte, die jeder ohne Vorkenntnisse durchführen kann:
- Die Tastatur-Runde. Legen Sie die Maus weg. Öffnen Sie Ihre Startseite und drücken Sie ausschließlich die Tabulatortaste. Kommen Sie zu jedem Menüpunkt, jedem Formularfeld, jedem Button? Sehen Sie jederzeit, wo Sie gerade stehen? Kommen Sie aus dem Cookie-Banner wieder heraus? Diese eine Runde findet erfahrungsgemäß mehr als jedes automatische Werkzeug.
- Der Kontrast-Blick. Prüfen Sie die drei häufigsten Textfarben Ihrer Seite gegen ihren Hintergrund. Verlangt sind 4,5:1 im Fließtext. Kostenlose Kontrast-Rechner gibt es im Netz reichlich.
- Der Zoom-Test. Stellen Sie die Browser-Zoomstufe auf 200 Prozent. Bleibt der Text lesbar, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden oder horizontales Scrollen nötig wird?
- Der automatische Durchlauf. Die Entwicklerwerkzeuge in Chrome enthalten mit Lighthouse eine Barrierefreiheits-Prüfung, die in wenigen Sekunden einen Wert und eine Mängelliste ausgibt. Wichtig zu wissen: Ein automatischer Test deckt nur einen Teil der Kriterien ab. Ein guter Wert ist ein Anfang, kein Nachweis.
Wenn Sie bei Schritt eins hängen bleiben, brauchen Sie die anderen drei zunächst nicht. Die Tastaturbedienung ist das Fundament — sie betrifft nicht nur blinde Nutzer, sondern jeden mit einer motorischen Einschränkung, und sie ist der Punkt, an dem Nachbesserungen am tiefsten ins Template greifen.
Was die Umsetzung kostet — und was sie spart
Eine seriöse Zahl kann niemand nennen, ohne die Seite gesehen zu haben. Der Aufwand hängt an drei Größen, und die lassen sich in zehn Minuten selbst abschätzen: Wie viele unterschiedliche Seitenvorlagen gibt es (Startseite, Leistungsseite, Referenz, Blog, Kontakt)? Wie viele Formulare und interaktive Elemente sind im Einsatz? Und wie viele PDF-Dokumente hängen an der Seite?
Der Grund für diese Aufteilung: Barrierefreiheit wird pro Vorlage hergestellt, nicht pro Seite. Ein Betrieb mit 60 Unterseiten, die alle aus vier Vorlagen bestehen, hat vier Baustellen — nicht sechzig. Genau umgekehrt bei den Dokumenten: Jedes PDF ist ein Einzelfall. Ein Archiv mit 200 gescannten Datenblättern kann teurer werden als die komplette Website.
Ein zweiter Kostentreiber wird fast immer übersehen: eingekaufte Bausteine. Ein Cookie-Banner, ein Bewertungs-Widget oder eine Kartendarstellung stammen meist von Drittanbietern und lassen sich nicht ohne Weiteres nachbessern. Hier bleibt oft nur, den Anbieter zu wechseln oder den Baustein zu ersetzen — was technisch klein klingt, aber Abstimmung und Test kostet.
Der Weg, den wir empfehlen, beginnt deshalb nicht mit der Umsetzung, sondern mit einer Bestandsaufnahme: Was ist der Ist-Zustand, welche Punkte sind Pflicht, welche sind Kür, und in welcher Reihenfolge bringt die Behebung den meisten Nutzen? Bei ecommaze startet ein Audit dieser Art bei 400 Euro einmalig. Das Ergebnis ist eine priorisierte Mängelliste, mit der Sie auch zu jedem anderen Dienstleister gehen können.
Der Nutzen geht über die Rechtssicherheit hinaus, und das ist kein Marketing-Satz. Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer anerkannten Schwerbehinderung, und die Zahl der Nutzer mit temporären oder situativen Einschränkungen ist ein Vielfaches davon: der Monteur mit Handschuhen auf dem Tablet, der Einkäufer, der Ihre Preisliste im Zug bei Sonnenlicht liest, der Geschäftsführer mit Gleitsichtbrille. Jede dieser Situationen profitiert von Kontrast, Struktur und Bedienbarkeit.
Warum Barrierefreiheit auf Ihre Sichtbarkeit einzahlt
Die Maßnahmen, die eine Seite barrierefrei machen, sind zu einem großen Teil dieselben, die sie für Suchmaschinen verständlich machen. Eine korrekte Überschriften-Hierarchie ist gleichzeitig die Gliederung, an der Google den Aufbau eines Textes erkennt. Alt-Texte sind Bildkontext. Sprechende Linktexte — „zur Preisübersicht" statt „hier klicken" — helfen Screenreader-Nutzern und Crawlern gleichermaßen. Sauberes, semantisches Markup ist die Grundlage von beidem.
Noch deutlicher wird der Effekt bei KI-Antwortsystemen. Wer verstehen will, wie ChatGPT, Perplexity oder die AI Overviews von Google Quellen auswählen, findet die Antwort in unserem Leitfaden zu GEO und AI-Visibility: Diese Systeme parsen Struktur, nicht Optik. Eine Seite, deren Inhalt technisch als Überschrift, Liste und Absatz ausgezeichnet ist, wird zuverlässiger ausgelesen als eine, in der alles optisch formatierter Fließtext ist. Barrierefreiheit erzwingt genau diese Ordnung.
Dieselbe Logik gilt für die Ladezeit und die mobile Nutzbarkeit, die für gutes SEO ohnehin nötig sind. Wir behandeln Barrierefreiheit deshalb nicht als separaten Posten, sondern als festen Bestandteil im Webdesign — nachträglich eingebaut kostet sie ein Vielfaches. Welche Elemente eine Unternehmensseite mitbringen muss, damit aus Besuchern Anfragen werden, steht im Artikel zu den Pflichtelementen einer Handwerks-Website.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit
Betroffene Unternehmen müssen über den Stand der Barrierefreiheit ihrer Dienstleistung informieren. Diese Information gehört an eine leicht auffindbare Stelle — üblicherweise in die Fußzeile, neben Impressum und Datenschutzerklärung. Inhaltlich gehört hinein, welche Anforderungen erfüllt werden, welche nicht und warum, sowie ein Weg, über den Nutzer Barrieren melden können.
Zwei Punkte werden dabei regelmäßig verwechselt. Erstens ist diese Information nicht dasselbe wie die Konformitätserklärung, die das BFSG für Produkte vorsieht — darauf hat die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit ausdrücklich hingewiesen. Zweitens ist sie kein Freibrief: Eine Erklärung, die Mängel auflistet und dann nichts passieren lässt, dokumentiert den Verstoß nur ordentlich. Der Rückmeldeweg sollte außerdem tatsächlich funktionieren und nicht in einem unbeobachteten Postfach enden.
Wie wir es auf ecommaze.de selbst halten
Wir schreiben das nicht aus der Beraterperspektive. Diese Website ist der Testfall: Sie enthält ein Bedienfeld, über das sich Schriftgröße, Kontrast, Link-Unterstreichung und reduzierte Bewegung umschalten lassen; die Schriftarten liegen auf unserem eigenen Server statt bei einem Drittanbieter; jede Seite hat einen Sprunglink zum Hauptinhalt, und jedes fokussierbare Element hat eine sichtbare Markierung. Unsere Erklärung zur Barrierefreiheit nennt Stand und Grenzen offen.
Wichtiger als die Liste ist der Mechanismus dahinter: Bei jeder Änderung an dieser Website läuft automatisch eine Lighthouse-Prüfung mit einer festen Untergrenze für Barrierefreiheit. Fällt der Wert darunter, wird die Änderung nicht veröffentlicht. Dazu kommen Prüfungen, die tote Sprungmarken, Überschriften-Sprünge und Bilder ohne Alt-, Breiten- oder Höhenangabe finden, bevor sie live gehen. Das ist der eigentliche Punkt, den wir Kunden mitgeben: Barrierefreiheit ist kein Projekt mit Enddatum, sondern eine Eigenschaft, die man absichern muss — sonst ist sie nach dem dritten Relaunch wieder weg.
Wenn Sie betroffen sind: die Reihenfolge, die sich bewährt hat
Der häufigste Fehler nach der Erkenntnis „wir fallen darunter" ist Aktionismus: Es wird ein Werkzeug gekauft, das eine Liste mit 300 Meldungen ausspuckt, und danach passiert nichts mehr, weil niemand weiß, wo er anfangen soll. Diese Reihenfolge hat sich in unseren Projekten bewährt und lässt sich auch mit interner Mannschaft abarbeiten.
- Betroffenheit klären und festhalten. Die beiden Fragen aus dem ersten Abschnitt, schriftlich, mit Datum. Das ist die Grundlage für alles Weitere — und im Zweifel für ein Anwaltsgespräch.
- Bestandsaufnahme statt Werkzeugliste. Zählen Sie Vorlagen, Formulare und Dokumente. Erst dann wissen Sie, ob Sie über Tage oder über Wochen reden.
- Die Blocker zuerst. Tastaturfallen, fehlender Fokus und unbedienbare Overlays machen eine Seite komplett unbenutzbar. Sie gehören vor jede Kontrastkorrektur.
- Vorlagen vor Einzelseiten. Ein Fix im Template wirkt auf hunderte Seiten. Erst wenn die Vorlagen stehen, lohnt der Blick auf Einzelfälle.
- Dokumente bewerten, nicht pauschal umbauen. Prüfen Sie, welche PDFs überhaupt noch abgerufen werden. Oft ist die ehrlichste Lösung, veraltete Datenblätter zu entfernen und die aktuellen als echte HTML-Seite anzubieten — das ist barrierefrei, schneller und nebenbei besser auffindbar.
- Absichern, dass es bleibt. Legen Sie fest, wer bei künftigen Änderungen prüft und woran. Ohne diesen Schritt ist der Zustand nach dem nächsten Umbau wieder offen.
Für die Punkte zwei bis fünf braucht es keinen externen Dienstleister, wenn im Haus jemand mit HTML umgehen kann. Für Punkt sechs schon eher — nicht wegen der Technik, sondern weil eine Regel, die niemand kontrolliert, in der Praxis keine Regel ist. Wir sitzen in Memmingen und schauen uns Seiten aus der Region auch vor Ort an; ein erstes Gespräch dazu ist kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen zu barrierefreien Websites
Ist eine barrierefreie Website für mein Unternehmen Pflicht?
Das hängt an zwei Fragen: Richtet sich Ihr Angebot an Verbraucher, und sind Sie größer als ein Kleinstunternehmen? Reine B2B-Angebote fallen nicht unter das BFSG. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ebenfalls ausgenommen — bei Produkten dagegen nicht.
Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?
Der Aufwand hängt an drei Dingen: Wie viele Seitenvorlagen gibt es, wie viele Formulare, und wie viele PDF-Dokumente sind eingebunden. Eine kleine Unternehmensseite mit sauberem HTML ist oft in wenigen Tagen nachgebessert. Ein gewachsener Shop mit Konfigurator und Dokumentenarchiv kann ein mehrwöchiges Projekt sein. Ein Audit schafft zuerst Klarheit über den echten Umfang.
Welcher Standard gilt für barrierefreie Websites in Deutschland?
Das BFSG nennt selbst keine technischen Details, sondern verweist über die BFSG-Verordnung auf die europäische Norm EN 301 549. Diese referenziert die Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.1, Konformitätsstufe AA. Praktisch heißt das unter anderem: Kontrast 4,5:1 im Fließtext, vollständige Tastaturbedienung, Textalternativen für Bilder.
Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen das BFSG?
Wird eine Dienstleistung nicht barrierefrei angeboten, sieht das Gesetz Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor. Wer der Marktüberwachungsbehörde Auskünfte nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht erteilt, riskiert bis zu 10.000 Euro. Hinzu kommen mögliche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Anordnungen der Behörde.
Bringt Barrierefreiheit auch etwas für die Sichtbarkeit bei Google?
Indirekt ja, und zwar deutlich. Saubere Überschriften-Hierarchie, sprechende Linktexte, Alt-Texte und eine funktionierende Tastaturbedienung sind genau die Struktursignale, die Suchmaschinen und KI-Antwortsysteme zum Verstehen einer Seite brauchen. Barrierefreiheit erzwingt Ordnung im Markup — davon profitiert die Auffindbarkeit mit.
